Vertreterwahl – Gemeinsam die Genossenschaft gestalten
Die Vertreterwahl ist ein wichtiges Element der genossenschaftlichen Selbstverwaltung und die zentrale Mitbestimmungsmöglichkeit für unsere Mitglieder. Gewählt wird die Vertreterversammlung immer für eine Periode von fünf Jahren. Die letzte Wahl fand turnusgemäß im Frühjahr 2026 statt.
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl liegt in den Händen eines eigens von der Vertreterversammlung einberufenen Wahlvorstandes. Dieser schafft die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Anschließend werden engagierte Mitglieder als Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen: Sie stellen sich zur Wahl für dieses wichtige Gremium auf.
Die Vertreterwahl findet in unserer Genossenschaft durch Beschluss des Wahlvorstandes üblicherweise als Briefwahl im Zeitraum von mehreren Tagen statt. Im Anschluss daran erfolgt die Auszählung der eingegangenen Stimmen durch den Wahlvorstand, der nach Abschluss der Auszählung das Wahlergebnis verkündet.
Die im März 2026 gewählte Vertreterversammlung, bestehend aus 63 Vertretern und 21 Ersatzvertretern besteht aus 40 Frauen und 44 Männern. Sie nimmt mit der außerordentlichen Vertreterversammlung am 17. November 2026 ihre Arbeit auf und bleibt bis zur Ordentlichen Vertreterversammlung in 2031 im Amt.





